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<title>"Neue Rheinische Zeitung" - Die Debatte ueber den Jakobyschen Auftrag</title>
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<p align="center"><a href="me05_216.htm"><font size="2">Vereinbarungsdebatten</font></a> <font size="2">|</font> <a href="../me_nrz48.htm"><font size="2">Inhalt</font></a> <font size="2">|</font> <a href="me05_238.htm"><font size="2">Die Unterdrückung der Klubs in Stuttgart und Heidelberg</font></a></p> <small>Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 5, S. 222-237<br> Dietz Verlag, Berlin/DDR 1971</small>
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<h1>Die Debatte über den Jacobyschen Antrag<p></p> <p><font size="2">["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 48 vom 18. Juli 1848]</font></p> <p><b><a name="S222">&lt;222&gt;</a></b> **<i>Köln</i>, 17. Juli. Wir haben wieder einmal eine "große Debatte" gehabt, um mit Herrn Camphausen zu sprechen, eine Debatte, die volle zwei Tage dauerte.</p> <p>Die Grundlagen der Debatte sind bekannt: der Vorbehalt der Regierung gegen die sofortige Rechtsgültigkeit der Beschlüsse der Nationalversammlung und der Jacobysche Antrag auf Anerkennung der Befugnis der Versammlung, sofort rechtskräftige Beschlüsse zu fassen, ohne die Zustimmung von irgend jemand abzuwarten, aber auch auf Mißbilligung des Beschlusses über die Zentralgewalt.</p> <p>Wie eine Debatte über diesen Gegenstand nur möglich war, wird andern Völkern unbegreiflich erscheinen. Aber wir sind im Land der Eichen und der Linden, und da darf uns so leicht nichts verwundern.</p> <p>Das Volk schickt eine Versammlung nach Frankfurt mit dem Mandat, sie soll sich souverän erklären über ganz Deutschland und alle seine Regierungen; sie soll kraft ihrer vom Volk ihr übertragenen Souveränetät eine Verfassung für Deutschland beschließen.</p> <p>Die Versammlung, statt sogleich ihre Souveränetät gegenüber den Einzelstaaten und dem Bundestag zu proklamieren, umgeht schüchtern jede Frage, die darauf Bezug hat, und bewahrt eine unentschiedene, schwankende Stellung.</p> <p>Endlich kommt sie zu einer entscheidenden Frage: zur Ernennung einer provisorischen Zentralgewalt. Scheinbar unabhängig, in der Tat aber von den Regierungen durch Gagerns Vermittlung geleitet, wählt sie selbst den ihr von den Regierungen im voraus bestimmten Reichsverweser.</p> <p>Der Bundestag erkennt die Wahl an und zeigt eine gewisse Prätension, ihr durch seine Bestätigung erst Rechtskraft zu geben.</p> <p><b><a name="S223">&lt;223&gt;</a></b> Trotzdem aber laufen von Hannover und selbst von Preußen Vorbehalte ein; und der preußische Vorbehalt ist es, der der Debatte vom 11. und 12. zum Grunde liegt.</p> <p>Die Berliner Kammer ist also diesmal nicht so sehr schuld daran, wenn die Debatten sich ins Nebelhafte verlaufen. Es ist die Schuld der unentschiedenen, schlaffen, energielosen Frankfurter Nationalversammlung, wenn ihre Beschlüsse derart sind, daß sich schwer andres über sie sagen läßt als bloße Kannegießereien.</p> <p><i>Jacoby</i> leitet seinen Antrag kurz und mit seiner gewöhnlichen Präzision ein. Er erschwert den Rednern der Linken ihren Standpunkt sehr; er sagt alles, was man über den Antrag sagen kann, wenn man nicht auf die für die Nationalversammlung so kompromittierende Entstehungsgeschichte der Zentralgewalt eingehen will.</p> <p>In der Tat haben nach ihm die Abgeordneten der Linken wenig Neues mehr vorgebracht, wogegen es der Rechten noch viel schlimmer erging: sie verlief sich entweder in pure Kannegießerei oder in juristische Spitzfindigkeiten. Auf beiden Seiten wurde unendlich oft wiederholt.</p> <p>Der Abgeordnete <i>Schneider</i> hat die Ehre, die Argumente der Rechten zuerst der Versammlung zu unterbreiten.</p> <p>Er beginnt mit dem großen Argument, daß der Antrag sich selbst widerspreche. Einerseits erkenne er die Souveränetät der Nationalversammlung an, andrerseits fordre er die Vereinbarungskammer auf, einen Tadel gegen sie auszusprechen und sich dadurch über sie zu stellen. Jeder Einzelne könne den Tadel aussprechen, nicht aber die Versammlung.</p> <p>Dieser feine Beweisgrund, auf den die Rechte augenscheinlich sehr stolz ist, denn er geht durch alle ihre Reden, stellt eine ganz neue Theorie auf. Nach ihr hat die Versammlung weniger Recht als ein Einzelner gegenüber der Nationalversammlung.</p> <p>Auf dies erste große Argument folgt das republikanische. Deutschland besteht größtenteils aus konstitutionellen Monarchien und daher muß es auch ein konstitutionelles, unverantwortliches Oberhaupt haben, kein republikanisches, verantwortliches. Dies Argument hat am zweiten Tage Herr <i>Stein</i> beantwortet: Deutschland war seiner Zentralverfassung nach immer
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